Reglemente
Benutzungsordnung Lokale

Gebührenordnung Kirchen & Lokale
Die 3 Kirchen
können für verschiedene Anlässe ausserhalb des Gottesdienstes genutzt werden.
Für
Mitglieder unserer Kirchgemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Für in der Kirchgemeinde
ansässige Vereine, Gemeindebehörden und deren öffentliche Organisationen
ist die Benützung unserer Lokale und des Pfarrgartens Oltingen
kostenlos.
Für Nichtmitglieder, auswärtige Privatpersonen und Vereine gilt nachfolgende Gebührenordnung.
Merkblatt Hochzeiten
